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Abnahme und Gewährleistung

Nach der Montage erfolgt die förmliche Abnahme der Treppe durch den Kunden. Dabei wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, das bestätigt, dass die Arbeiten fachgerecht und gemäß Planung durchgeführt wurden. Der Kunde erhält zudem eine Pflegeanleitung sowie alle Garantieunterlagen.
Obwohl das deutsche BGB eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren vorsieht, bieten wir unseren Kunden eine freiwillige 5‑Jahres‑Garantie auf unsere Treppen – für Konstruktion, Material und Verarbeitung. In den ersten sechs Monaten liegt die Beweislast beim Hersteller. Danach tritt die sogenannte Beweislastumkehr ein: Der Kunde muss nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Abnahme vorhanden war.